Alleen

Meldungen von Beeinträchtigungen an Alleen und Alleebäumen

Alleebäume sind entsprechend §17 Brandenburgisches Naturschutz-

ausführungsgesetz (BbgNatSchAG) geschützt. Den anerkannten Naturschutzverbänden liegen der Erhalt, der Schutz und die Pflege von Alleebäumen entlang von Straßen oder Wegen sehr am Herzen. Wir setzen uns deshalb für den langfristigen Erhalt von Alleen im Land Brandenburg ein. Die Naturschutzverbände werden i.d.R. zu Alleebaumfällungen angehört.

Dennoch haben wir nicht von allen Eingriffen Kenntnis und möchten daher gern erfahren, was mit den Alleen im Land passiert. Andererseits möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, ihre Bedenken und Befürchtungen zu Alleen zu äußern. Sind Sie z.B. beunruhigt aufgrund von Markierungen an Alleebäumen oder finden bereits Schnittmaßnahmen bis hin zu Fällungen statt und sie sind unsicher, was hier passiert? Dann melden Sie uns dies mit Hilfe des nachfolgenden Meldebogens. Wir bitten sie, so viele Angaben wie möglich auszufüllen. Dies erleichtert uns die Recherche …
Zum Meldebogen

 

Leitfaden und Musterstellungnahme zum Alleenschutz

Das Landesbüro hat zusammen mit dem IDUR (Informationsdienst Umweltrecht e.V.) einen Leitfaden zum Alleenschutz entwickelt.
Dieser rechtliche und fachliche Leitfaden soll helfen, schnell und unkompliziert Stellungnahmen zu schreiben.

Leitfaden Alleenschutz.pdf