Die Verbändebeteiligung

Anerkannte Naturschutzvereinigungen sind privilegiert: Sie müssen an naturschutzrechtlichen Verfahren und Planfeststellungsverfahren beteiligt werden und haben Klagerechte. Das Schreiben von Stellungnahmen, der Gang zu Erörterungs- und Besichtigungsterminen erfordert jedoch Engagement.

Die Mitglieder der Naturschutzverbände in Brandenburg schreiben schon seit Jahrzehnten unermüdlich Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben, die negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können. Und bei Weitem nicht immer werden die Stellungnahmen der Naturschutzverbände tatsächlich von den Planungsträgen aufgenommen und inhaltlich umgesetzt, so dass sie zu einer verbesserten Planung führen könnten.

Gleichwohl lassen sich die ehrenamtlichen VerfahrensbearbeiterInnen nicht demotivieren, denn es gibt auch eine vorbeugende Wirkung: Wer weiß, wie geplant würde, wenn es keine aufmerksamen Natur- und LandschaftsschützerInnen gäbe.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Erläuterungen, Hinweise und Beispiele.
> Erarbeitung einer Stellungnahme