Neu: Leitfaden "Öffentlichkeitsbeteiligung" 2016
„Es gilt der Grundsatz, dass der Bürger nicht klüger zu sein braucht, als die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten fachkundigen Beamten.“
(Bundesgerichtshof 1990)
Immer mehr Menschen wollen sich in Planungen einmischen. Aber dafür müssen sie sich durch einen scheinbar undurchschaubaren Paragrafendschungel kämpfen. Das braucht Mut und Courage.