Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben des "Landesbüros" ergeben sich aus § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 36 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz. Danach haben Naturschutzvereinigungen das Recht, sich zu Eingriffen in die Natur zu äußern; eine - nicht zuletzt moralische - Verpflichtung. Diese Stellungnahmen finden im Rahmen planungsrechtlicher Verfahren statt.
Das Landesbüro koordiniert dabei die Arbeit der fünf Mitgliedsverbände in Bezug auf Beteiligungen an den planungsrechtlichen Verfahren. Es organisiert und optimiert gemeinsame Aktivitäten und Stellungnahmen hierzu und berät BürgerInnen und Bürgerinitiativen.

Die MitarbeiterInnen im Landesbüro stehen im direkten Kontakt mit den überwiegend ehrenamtichen VerfahrensbearbeiterInnen der Kreis,- Regional- , und Ortsgruppen der Naturschutzverbände vor Ort. Sie leiten Verfahrensunterlagen an VerfahrensbearbeiterInnen weiter, nehmen die einzelnen Stellungnahmen entgegen und verfassen auf dieser Grundlage die gemeinsame Stellungnahme der beteiligten Naturschutzverbände. Vielfach werden auch eigene Stellungnahmen verfasst.
 

Ein Schema des Verlaufs von der Anforderung einer Stellungnahme seitens des Verfahrensträgers bis zur Abgabe durch das Landesbüro finden Sie hier.
 

Künftig wird der logistische Ablauf über die neue
Internetplattform zur Verbändebeteiligung
organisiert. Sie sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen.

 

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