Alleebäume sind entsprechend §17 Brandenburgisches Naturschutz-
ausführungsgesetz (BbgNatSchAG) geschützt. Den anerkannten Naturschutzverbänden liegen der Erhalt, der Schutz und die Pflege von Alleebäumen entlang von Straßen oder Wegen sehr am Herzen. Wir setzen uns deshalb für den langfristigen Erhalt von Alleen im Land Brandenburg ein. Die Naturschutzverbände werden i.d.R. zu Alleebaumfällungen angehört.
Dennoch haben wir nicht von allen Eingriffen Kenntnis und möchten daher gern erfahren, was mit den Alleen im Land passiert. Andererseits möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, ihre Bedenken und Befürchtungen zu Alleen zu äußern. Sind Sie z.B. beunruhigt aufgrund von Markierungen an Alleebäumen oder finden bereits Schnittmaßnahmen bis hin zu Fällungen statt und sie sind unsicher, was hier passiert? Dann melden sie uns dies mit Hilfe des nachfolgenden Meldebogens. Wir bitten sie, so viele Angaben wie möglich auszufüllen. Dies erleichtert uns die Recherche …
Alleendefinition in Brandenburg gemäß Landesumweltamt:
„Alleen und Baumreihen sind „In mehr oder weniger regelmäßigen Abständen gepflanzte linienförmige Baumbestände ohne oder mit Strauchschicht, die ein- (Reihe) oder beidseitig (Allee) entlang von Straßen und Wegen verlaufen“
Wenn Sie die Möglichkeit haben, bitten wir Sie, uns Fotos zur Verfügung zu stellen, insbesondere auch von offensichtlichen Höhlen und Nestern in den Bäumen.
Dürfen wir für Rückfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen?
Wenn ja, dann bitten wir um freiwillige Angabe von