Beteiligung in Natur- und Umweltschutz

Der Mensch gestaltet die Landschaft nicht von jetzt auf gleich, Änderungen sind das Produkt von komplexen Planungsprozessen. Die Beteiligung der Bürger ist in vielen dieser Planungsprozesse verbindlich vorgeschrieben, so etwa in der Bauleitplanung.  Oft  dauern die Verfahren in Deutschland jedoch sehr lang, sind intransparent und bürgerunfreundlich. Wer sich in den Paragrafendschungel hineinwagt, findet trotzdem durchaus geeignete Instrumente, um in Planungen einzugreifen.
 

Basta oder Beteiligung ?
Egal ob Stuttgart 21, Stromtrasse durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin oder Braunkohleabbau in der Niederlausitz – die Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsprozessen offenbart Mängel des demokratischen Systems in Deutschland. Die Frage, ob ein Projekt realisiert wird, entscheiden in unserer repräsentativen Demokratie formal zumeist die gewählten Volksvertreter, de facto in hohem Maß die Verwaltung. Wie ein Projekt umgesetzt wird, entscheidet ebenfalls die Exekutive.
 

Eine besondere Schwäche des deutschen Planungsrechts ist, dass viele Planungen bereits “verfestigt” sind, bevor Bürgerinnen und Bürger überhaupt beteiligt werden.
Bürgerbeteiligung, die dann nur noch dazu da ist, bereits getroffene Entscheidungen im Nachhinein zu rechtfertigen und gerichtsfest zu machen, wird zu Recht als Farce wahrgenommen.
Hier arbeiten die Naturschutzverbände und ihre Mitglieder an Verbesserungen.
Die bestehenden umweltrechtlichen „Instrumente“, die uns zur Verfügung stehen, sollten wir jedoch kennen und natürlich nutzen.

> Hier finden Sie Publikationen zur Bürgerbeteiligung